Angebote & Pauschalen
Lech am 27. März 2020
Liebe Gäste, liebe Konsumenten/-innen,
wir haben bisher Pauschalen angeboten, die Übernachtungen in unserem Hotel Bellevue sowie die Skipässe für den entsprechenden Zeitraum inkludiert haben. Die von uns angebotene andere touristische Leistung „Skipass“ lag wertmäßig jeweils unter 25 % unserer Pauschalpreise. Entsprechend sind wir davon ausgegangen, dass wir nicht in den Anwendungsbereich des Pauschalreisegesetzes (PRG) bzw. der Pauschalreiseverordnung fallen.
Mit Schreiben vom 10. März 2020 hat uns der Verein für Verbraucherinformation (VKI) beschuldigt gegen § 6 PRG iVm § 3 ff Pauschalreiseverordnung zu verstoßen. Darin sind insbesondere die Verpflichtung zu einer Insolvenzabsicherung für die Erstattung geleisteter Zahlungen an die Reisenden im Falle unserer Insolvenz vorgesehen und die Absicherung (zB Versicherung oder Bankgarantie, etc.) ist in das Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis (GISA) einzutragen (§ 7 Abs 1 Pauschalreiseverordnung). Nähere Details entnehmen Sie bitte aus dem Auszug des Schreibens der VKI. (hier gehts zum PDF)
In Reaktion auf die oben genannten Vorwürfe haben wir eine neuerliche rechtliche Beurteilung der Frage, ob wir in den Anwendungsbereich des PRG bzw. der Pauschalreiseverordnung fallen, vorgenommen. Trotz der Tatsache, dass der Skipass wertmäßig die Grenze von 25 % unserer Pauschalangebote nicht überschreitet, kann dieser allerdings als ein wesentliches Merkmal der Kombination eingestuft werden oder zumindest unsere Angebote diese als wesentliches Merkmal beworben haben. Damit fällt man in den Anwendungsbereich des PRG bzw. der Pauschalreiseverordnung.
Wir teilen somit die Rechtsansicht des VKI und entschuldigen uns bei all unseren Gästen und Konsumenten/-innen. Wir haben uns entschieden die Pauschalen mit anderen touristischen Leistungen (insbesondere Skipass) aus dem Programm zu nehmen. Damit bieten wir ab sofort keine Pauschalreisen als Reiseveranstalter mehr an und schließen keine solche Pauschalreiseverträge mehr ab. Als kleines Familienunternehmen sind für uns die Regelungen im PRG und der Pauschalreiseverordnungen mit einem zu hohen Administrations- und Verwaltungsaufwand verbunden, die unsere kleine Organisation überfordern. Mit der Entscheidung solche Pauschalen zukünftig nicht mehr anzubieten, ist keine Wiederholungsabsicht mehr gegeben und entsprechend werden wir uns keine weiteren Verstöße gegen das PRG oder die Pauschalreiseverordnung zu Schulden kommen lassen.
Liebe Gäste und Konsumenten/-innen, zu guter letzt aber auch eine gute Nachricht. Wir werden Ihnen selbstverständlich auch in Zukunft wieder attraktive Abschläge von unseren Zimmerpreisen, für Mehrtagesaufenthalte und auch in den Nebensaisonzeiten, anbieten.
Wir freuen uns Sie bald wieder als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.
Ihr Gastgeber Alexander Wolf,
Hotel Bellevue Wolf GmbH
Zimmer & Suiten
Erholung pur und schöne Träume können Sie in den Zimmern & Suiten des Hotel Bellevue in Lech am Arlberg erleben.
Bellevue Highlights
Entdecken Sie die Ausstattungen und Highlights des Hotel Bellevue in Lech am Arlberg.